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Erbrecht Rastatt
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IHREN ZIELEN VERPFLICHTET

Testament

Das Testament ist das zentrale Instrument, dass das Erbrecht für die Gestaltung Ihrer Ziele zur Verfügung stellt und mit dem ein Experte für Erbrecht ein Optimum Ihrer Interessen erreicht.

Formale Möglichkeiten

Formal gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie Ihr  Testament aufgesetzt wird:
Das individuelle handschriftliche Testament
Das notariell beurkundete Testament
Bei Ehegatten das gemeinsame Testament (nicht zu verwechseln mit dem Berliner Testament)
Den Erbvertrag

Schon aufgrund der formalen Möglichkeiten zeigt sich, dass das Spektrum des Machbaren sehr oft größer ist, als zunächst gedacht.

Inhaltliche Möglichkeiten

Die wichtigsten Instrumente einer inhaltlichen Gestaltung sind an dieser Stelle nur exemplarisch aufgeführt.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Unterseite: Aktuelles Erbrecht

  • Eindeutige Erbeinsetzung
  • Ersatzerben
  • Vorerbschaft und Nacherbschaft
  • Vermächtnis
  • Pflichtteilsstrafklausel

Es handelt sich hier nur um einen kurzen Überblick, da die einzelnen Instrumente tatsächlich noch weitere Möglichkeiten bieten.

Zum Beispiel kann allein das Vermächtnis aufgefächert werden in die Gruppen

  • Vor – Vermächtnis – Nach – Vermächtnis
  • Herausgabe Vermächtnis
  • Bedingtes Vermächtnis
  • Befristetes Vermächtnis
  • Wahlvermächtnis 

Dies zeigt:

Mit dem richtigen Expertenwissen des Fachanwalts für Erbrecht kann ihr Testament optimal ihren Zielen dienen und deren Realisierung sicherstellen.

Patientenverfügung?

Nach dem BGH-Urteil vom 6.7.2016 ergeben sich einige Änderungen für Patientenverfügungen. Wir bieten eine Prüfung, ob ihre Patientenverfügung noch rechtsgültig ist. Sprechen Sie mich gerne an. Tel: 07222 – 38 23 0

Check-Up für Verträge und Ihr Testament

Sie haben schon ein Testament? Wir prüfen für Sie Testament, Übergabeverträge und Vollmachten schnell und kompetent!
Das gute Gefühl zu wissen, dass Ihre Lösungen rechtssicher sind.

KONTAKT

Rechtsanwältin Karin Vetter
Kaiserstraße 67
76437 Rastatt bei Baden-Baden
07222 – 38 23 0
kanzlei@kanzlei-vetter.com

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