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Erbschaftssteuer

Hart umstritten und umkämpft- aber unverwüstlich: die Erbschaft- und Schenkungssteuer in Deutschland.
Wenn Vermögen durch einen Erbfall oder eine Schenkung übertragen wird kann eine Steuer entstehen. Freibeträge und zahlreiche Sonderregeln stellen zwar nicht unerhebliche Betrage steuerfrei, dennoch gehört zur Nachfolge Planung stets die Prüfung einer möglichen Steuer. Wer nicht an Ehegatten / Kinder vererben oder verschenken möchte, hat meist nur 20.000€ Freibetrag.

Deshalb können in Patchwork Familien erhebliche steuerliche Belastungen entstehen. Ebenso müssen Nichteheliche Lebensgemeinschaften sorgfältig planen, sonst drohen empfindliche Steuern.

Erbschaftssteuererklärung/ Schenkungssteuererklärung

Besonders nach einem eingetretenen Erbfall ist die Steuererklärung eine besondere Herausforderung. Professionelle Beratung und Umsetzung ist hier unentbehrlich.

Testament, Schenkung, Erbverträge

Die professionelle Gestaltungen von Testament, Erbvertrag und Schenkung wird mit Blick auf Erbschafts- und Schenkungssteuer immer wichtiger.

Immer ist zu prüfen, ob der Rahmen von Erbschafts- und Schenkungssteuer relevant ist. Wenn nicht die nächsten Angehörigen erben sollen, können hohe Steuern drohen. Durch die steigende Anzahl von nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Patchwork Familien und besteht vermehrt Gestaltungsbedarf.

Durch immer mehr Pflegefälle, steht der Schutz des aufgebauten Vermögens ebenfalls im Zentrum. Ansprüche und der mögliche Regress von Sozialhilfeträgern sind zu beachten.

Auch deshalb haben Schenkungen an Bedeutung gewonnen. Die Lebzeitige Übertragungenkann ein gutes Gestaltungsmittel zur Vermeidung von Erbschaftsteuern sein.

Wir entwickeln mit Ihnen kluge Strategien.

Unternehmertestament

Auch die Gestaltung im unternehmerischen Bereich (Unternehmertestament) bedarf der steuerrechtlichen Optimierung. Private und unternehmerische Ziele müssen verbunden werden. Eine optimierte Unternehmensnachfolge ist ein komplexer Prozess.

Wir bieten maßgeschneiderte und kreative Konzepte.

Check-Up für Verträge und Ihr Testament

Sie haben schon ein Testament? Wir prüfen für Sie Testament, Übergabeverträge und Vollmachten schnell und kompetent!
Das gute Gefühl zu wissen, dass Ihre Lösungen rechtssicher sind.

KONTAKT

Rechtsanwältin Karin Vetter
Kaiserstraße 67
76437 Rastatt bei Baden-Baden
07222 – 38 23 0
kanzlei@kanzlei-vetter.com

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