IHRER SICHERHEIT VERPFLICHTET
Vorsorgevollmacht

Mit einer Vollmacht übertragen Sie die Entscheidungsmacht über Ihre persönlichen und finanziellen Belange auf eine andere Person.
Vollmachten sind ein wichtiger Bestandteil wenn sie Vorsorge für alle Krisenfälle treffen wollen. Ein ausführliche Beratung ist mehr als wertvoll.
Ihre finanziellen Angelegenheiten.
Dazu gehört nicht nur die Vornahme von Bankgeschäften, sondern auch der Abschluss von Verträgen jeder Art. Eine bevollmächtigte Person kann auch Schenkungen vornehmen. Ein wichtiger Punkt ist die Frage ob sich ein Bevollmächtigter selber begünstigen kann: Kann sich der Bevollmächtigte selbst etwas schenken? Genau so wichtig: Darf der Bevollmächtigte Ihr Haus verkaufen?
Deshalb: Expertenwissen für Sie zum Thema Vollmacht.
Ihre persönlichen und gesundheitlichen Angelegenheiten.
Eine Vollmacht für diesen Bereich nennt man Vorsorgevollmacht. Dieses Wort wird zwar oft als Synonym für eine umfassende Vollmacht verwandt, im engeren Sinne, ist die Vorsorgevollmacht jedoch auf den gesundheitlichen Bereich bezogen.
Aufgrund einer solchen Vollmacht, kann die bevollmächtigte Person alle gesundheitlichen Entscheidungen, soweit gesetzlich zulässig treffen, aber beispielsweise auch einen Pflegevertrag abschließen.
Patientenverfügung
Eine solche Vollmacht dürfen sie nicht verwechseln mit einer Patientenverfügung.
Denn die Patientenverfügung ist unmittelbar und ausschließlich an einen Arzt gerichtet, der sie zu irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft behandelt. Bereits heute entscheiden sie welche Maßnahmen sie dem Arzt gestatten und welche nicht.
Beratung ist besser als ein Vordruck
Natürlich ist es im Zeitalter des Internets verführerisch einfach einen Vordruck herunterzuladen und diesen auszufüllen oder einfach ungeprüft zu verwenden.
Was in derartigen Texten steht scheint einfach verständlich, sodass auf den ersten Blick fraglich ist, ob man hier wirklich einen Experten für Erbrecht und für Vollmachten benötigt.
Aber:
Täuschen Sie sich nicht. Es gibt zahlreiche Aspekte zu bedenken, wenn sie eine Vollmacht erteilen. Im Vordruck sehen Sie dies nicht. Dies macht ihn so gefährlich:
- Wussten Sie, dass eine Vollmacht sofort wirksam wird, sobald der Bevollmächtigte sie in Händen hält?
- Wussten Sie dass ein Bevollmächtigter sogar Schenkungen vornehmen kann, in beliebiger Höhe und an wen er will?
- Ist Ihnen der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vollmacht geläufig?
- Wussten Sie das ein Bevollmächtigter rechnungslegungspflichtig ist, nach dem Versterben des Vollmachtgebers, oftmals auch gegenüber dessen Erben?
