DEM ERBLASSER VERPFLICHTET
Erbscheinverfahren

Ein Erbschein ist das offizielle Zeugnis des Nachlassgerichts über Ihr Erbrecht und die Größe Ihres Erbteils.
Wenn ein geliebter Mensch stirbt, stehen Angehörige neben der Trauer oft vor einem Berg bürokratischer Aufgaben. Eine der wichtigsten Fragen lautet dann: Wie weise ich nach, dass ich der rechtmäßige Erbe bin?
Wann benötigen Sie einen Erbschein?
Ob für die Bank, das Grundbuchamt oder Behörden – in vielen Fällen verlangen Vertragspartner einen offiziellen Nachweis. Insbesondere bei der Übertragung von Immobilien im Grundbuch oder bei der Verfügung über Bankkonten ist der Erbschein oft zwingend erforderlich. Ausserdem wird er immer dann notwendig, wenn die Erbfolge nicht durch ein eindeutiges Testament nachgewiesen werden kann.
Erbstreit und Erbscheinverfahren
Oft entbrennt Streit unter Angehörigen – etwa wenn die Testierfähigkeit des Erblassers angezweifelt wird, Testamente unklar formuliert sind oder plötzlich ältere oder handschriftliche Dokumente auftauchen. Diese Streitigkeiten werden im Erbscheinverfahren geklärt. In den wenigsten Fällen braucht es dafür ein Urteil vor dem Zivilgericht.
Urkunden und Nachweise
Im Erbscheinverfahren weisen Sie Ihr Erbreicht mit einem Testament nach. Zusätzlich brauchen Sie viele Urkunden. Eigene Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden des Erblassers sind einfach zu beschaffen. Oft brauchen Sie aber auch Scheidungsurteile, Adoptionsbeschlüsse und Urkunden längst verstorbener Verwandter. Das sind Herausforderungen die professionell gelöst werden können.
Leistungen im Erbscheinverfahren
-
Prüfung der Rechtslage: Ich kläre vorab präzise, ob ein Erbschein in Ihrem Fall tatsächlich notwendig ist oder ob kostengünstigere Alternativen ausreichen.
-
Vorbereitung & Antragstellung: Ich stelle für Sie den korrekten Erbscheinantrag beim zuständigen Nachlassgericht, ermittle die erforderlichen Urkunden und reiche diese beim Nachlassgericht ein.
-
Vertretung vor Gericht: Wenn es im streitigen Erbscheinverfahren zu einem Gerichtstermin kommt, stehe ich Ihnen als kompetente Partnerin zur Seite um Ihr Erbrecht durchzusetzen.
