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Kundenstimmen

I. N. | Rechtsgebiete: Erbrecht, Steuerrecht

„Frau Vetter vertrat mich in einer komplizierten Erbangelegenheit. Sie hat sich sehr detailliert in die verzwickte Sachlage eingearbeitet und genau verstanden, welche Punkte mir dabei am wichtigsten waren. Der Gegenpartei trat sie in verbindlichem Ton, dabei aber sehr klar und energisch gegenüber. Volle Punktzahl!!“
Bewertung bei anwalt.de

I. N. | Rechtsgebiete: Erbrecht

„Von Frau Vetter wurde ich in Sachen Erbrecht kompetent und sehr gut verständlich beraten.Die schriftlichen Zusammenfassungen und Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise waren hilfreich und zielführend.Bei Fragen war Frau Vetter stets schnell und zuverlässig für mich erreichbar.In den fachlich gut vorbreiteten Gesprächen ging sie sehr einfühlsam und professionell mit den beteiligten Personen um. Ihre Begleitung vermittelte Sicherheit und ein umfassendes Bild der entsprechenden Situation. Frau Vetter kann ich nur weiterempfehlen. Volle Punktzahl!!“
Bewertung bei anwalt.de

I. N. | Rechtsgebiete: Erbrecht

„Die ausführlichen, auch für meine Eltern verständlich Erklärungen, haben mir sehr zugesagt. Volle Punktzahl!!“
Bewertung bei anwalt.de

Patientenverfügung?

Nach dem BGH-Urteil vom 6.7.2016 ergeben sich einige Änderungen für Patientenverfügungen. Wir bieten eine Prüfung, ob ihre Patientenverfügung noch rechtsgültig ist. Sprechen Sie mich gerne an. Tel: 07222 – 38 23 0

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Rechtsanwältin Karin Vetter
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76437 Rastatt bei Baden-Baden
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